Mitgliederausstellung 2019 Ausschreibung

Ausschreibung zur
MITGLIEDERAUSSTELLUNG 2019

Thema: Reproduktion

Reproduktion, Def.: Das Kunstwerk im Zeitalter seiner Reproduzierbarkeit.
Diese Ausstellung zeigt keine Originale (oder doch?), sondern Reproduktionen, die Ihr von Euren Arbeiten angefertigt habt. Eine Fotografie Eures Ölbildes,
ein Video Eurer Skulptur, ein Text über Euer Video, eine Zeichnung nach Eurem Text … Oder natürlich die Zeichnung einer Zeichnung, ein Bild nach
einem Bild … Setzt Euch noch einmal mit einem bereits fertigen Werk auseinander und zeigt uns, was hinter und in Euren Arbeiten steckt. Reproduziert
Euch!

Eingereicht wird Eure REPRODUKTION und ein Foto vom Original (oder Original, wenn das Format es zulässt). Der Ausgangspunkt sollte nachvollziehbar sein.

Format: Reproduktion und Original dürfen nicht 2 Quadratmeter überschreiten und nicht breiter als 1 m sein.
Für Skulpturen gilt maximal 1 Kubikmeter.

 

29. November bis 22. Dezember 2019
Galerie Alte Brennerei, Klosterbauhof 6, Ebersberg

Einreichung: Samstag, 16. November und Sonntag, 17. November, 14 bis 18 Uhr
Einreichungsgebühr: € 20,00 in bar bei der Einreichung (SchülerInnen und Studierende 10,- €)
Ausstellungseröffnung: Freitag, 29. November, 19 Uhr
Finissage und Weihnachtsfeier: Sonntag, 22. Dezember ab 14 Uhr geöffnet,
um 17 Uhr Verleihung der Publikumspreise
im Anschluss Feuerschale im Klosterbauhof und Weihnachtsfeier

Das nächste Teamtreff am 10. Oktober um 19.30 Uhr im Studio an der Rampe widmen wir noch einmal der Vorbereitung dieser Ausstellung. Hier könnt Ihr aktiv mitmachen und Euch über Beteiligungsmöglichkeiten informieren.

Abbau und Abholung: Sonntag, 22. Dezember, 18 Uhr bis 19:30 Uhr – vor 18 Uhr sollen die Werke nicht aus der Ausstellung entfernt werden!

Projektleitung: Luci Ott : ott-design@web.de, 0174 – 7288011
Unterstützt von aktiven Mitgliedern und der Geschäftsleitung
Martina Brenner info@kunstvereinebersberg.de

Wir möchten gerne die ganze Bandbreite des Schaffens im Kunstverein abbilden
und freuen uns auf möglichst zahlreiche Einreichungen. Wir bitten gerade auch die
etablierten KünstlerInnen sowie die jugendlichen Mitglieder teilzunehmen.

A u s s t e l l u n g s b e d i n g u n g e n
1. Exponate Reproduktion und Original dürfen 2 Quadratmeter nicht überschreiten, maximale Breite 1 m pro Mitglied. Dreidimensionale Arbeiten: kleine Skulpturen sind erwünscht, zusammen max. 1 cbm.
Die Arbeiten müssen hängefertig angeliefert werden. Werke ohne oder mit ungenügender Hängemöglichkeit werden nicht angenommen (siehe auch Pkt. 5)
2. Anmeldeformular Das Anmeldeformular ist vollständig und leserlich in Blockschrift auszufüllen.
Bildbeschreibung in Kurzform für die Preisliste des Kunstverein Ebersberg e.V.
3. Aufsicht Mitglieder, die an den Öffnungstagen die Galerie beaufsichtigen, erhalten eine Aufwandsentschädigung
von 15,00 € für die Aufsicht an Freitagen und von 20,00 € für die Aufsicht an Samstagen oder Sonntagen.
Die Aufwandsentschädigung erfolgt bargeldlos unmittelbar nach Beendigung der Ausstellung durch Überweisung.
(Eintragung per Doodle Liste (www.kunstvereinebersberg.de) oder per Mail an die Projektleiter)
4. Haftung Der Kunstverein übernimmt keine Gewähr für gleichbleibende Klimabedingungen in den Ausstellungsräumen.
Für Arbeiten, die nur mit 1 Hängevorrichtung versehen sind, wird keine Haftung übernommen.
Arbeiten mit herausragenden, scharfkantigen Teilen müssen so geschützt sein, dass keine Personenschäden oder Schäden an anderen Exponaten oder Einrichtungen der Galerie hervorgerufen werden können. Für Schäden haften die Künstler. Bilder mit ungeschützten Glasrahmen werden nicht angenommen.
5. Hängekommission Die Auswahl und Hängung der Arbeiten obliegt einer vom Vorstand und Ausschuss bestellten Hängekommission. Diese behält sich vor, Arbeiten zurückzuweisen, die sich nicht in die Ausstellung integrieren lassen. Eine Annahme aller eingereichten Werke kann deshalb nicht garantiert werden.
6. Öffentlichkeitsarbeit Der Kunstverein behält sich vor, Fotos von Arbeiten für die Öffentlichkeitsarbeit (auch Facebook) und hauseigene Druckerzeugnisse zu verwenden und zu veröffentlichen.
7. Verkauf von Werken Der Verkauf von Werken erfolgt durch den Kunstverein im Auftrag und im Namen der Künstler. Bei Verkäufen sind ausschließlich die in der Galerie ausliegenden Kaufvertrags- und Zertifikat-Formulare zu verwenden. Die Provision zugunsten des Vereins beträgt 25% des angegebenen Verkaufspreises.
8. Versicherung Der Kunstverein schließt eine Ausstellungsversicherung für die Dauer der Ausstellung ab. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Hängen bzw. dem Aufstellen der Werke. Der Transport und eine entsprechende Transportversicherung gehen zu Lasten des Künstlers. Für die Versicherungssumme gelten folgende Höchstwerte: 150.000,00 € für die gesamte Ausstellung und maximal 5.000,00 je Exponat. Von jedem Schaden trägt der Künstler 100,00 € als Eigenanteil. Die Feststellung eines Versicherungsschadens und der Schadenssumme erfolgt durch die Versicherung.
9. Abholung Die Arbeiten müssen unbedingt am letzten Tag der Ausstellung zwischen 18 und 19:30 von den Künstlern selbst oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Werke dürfen nicht vor 18 Uhr aus der Ausstellung entfernt werden. Der Verein hat keine Möglichkeit, die Arbeiten sachgerecht zu lagern und sie nach der Finissage zu versichern. Der Verein behält sich vor, für die Herausgabe von nicht termingerecht abgeholten Werken eine Entschädigung in Höhe von 10,00 € für den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu verlangen.